SELBSTAUSSCHLUSS BEI RVO
Wenn ein Spieler ab dem 20.12.2020 einen Selbstausschluss vom Glücksspiel in einem unserer Casinos beantragt, darf er dies nur mit einem Antragsformular tun, das an das tschechische Finanzministerium gesendet wird. Wir sind außerdem verpflichtet, bei jedem Besuch zu überprüfen, ob ein Spieler im „Register der von der Teilnahme am Glücksspiel ausgeschlossenen natürlichen Personen“ (RVO) eingetragen wurde. Wenn sie darin angeführt sind, haben sie keinen Zutritt zum Casino.
Als Casinobetreiber dürfen wir keine andere Form des Selbstausschlussantrags annehmen.
Ein Antrag auf Selbstausschluss oder ein Antrag auf Entfernung aus dem RVO kann nur vom Spieler
oder einer dritten Person unter Vorlage einer bestätigten Vollmacht (POA) gestellt werden.
Anderen Personen, wie Verwandten eines Spielers (ohne Genehmigung), ist es nicht gestattet, eine Registrierung bei der RVO zu beantragen oder vorzuschlagen.
Beispiel: Falls ein enger Freund oder Verwandter ein Glücksspielproblem hat und aus einem anderen Grund nicht bei der RVO registriert ist, besteht die einzige Möglichkeit darin, den Spieler zu überreden, freiwillig eine Registrierung zu beantragen.
Antrag auf Selbstausschluss bei RVO
Das Antragsformular ist nur auf der Website des tschechischen Finanzministeriums verfügbar: https://portal.hazard.mfcr.cz/aisg/verejny/rejstrik-vyloucenych-osob/zapis-vymaz
Das Formular ist nur für Bewerber in tschechischer Sprache verfügbar und muss online ausgefüllt werden. Wir haben jedoch übersetzte Formulare an der Rezeption. Unsere Mitarbeiter können Ihnen
auch bei Bedarf behilflich sein.
Nach dem Ausfüllen und Herunterladen können Antragsformulare auf eine der beiden folgenden Arten beim tschechischen Finanzministerium eingereicht werden:
a) Per E-Mail - im PDF-Format mit einer anerkannten elektronischen Signatur zusammen mit etwaigen Anhängen an: podatelna@mfcr.cz
b) Per Post - Der Spieler oder sein POA druckt und unterschreibt den ausgefüllten Antrag, der in der Tschechischen Republik offiziell überprüft werden muss. Die Überprüfung kann erfolgen an: CzechPOINT-Standorten bei tschechischen Postämtern; einem Gemeindeamt oder von einem Notar. Wenn die Überprüfung außerhalb der Tschechischen Republik durchgeführt wird, muss die Überprüfung von den dazu befugten Behörden bestätigt werden, z. B. durch eine Apostille oder eine Super-Legalisierung.
Für einige Länder (einschließlich Österreich) gibt es bestimmte Ausnahmen, für die eine Apostille nicht erforderlich ist. Post an: Finanzministerium, Letenská 525/15, 118 10 Prag 1 - Malá Strana
Antrag auf Entfernung von RVO:
Die Entfernung aus dem RVO erfolgt auf die gleiche Weise wie der Antrag auf Registrierung, kann jedoch erst nach 12 Monaten ab dem Datum der ursprünglichen RVO-Auflistung beantragt werden.
WICHTIG: Die Registrierung bei der RVO beinhaltet den SELBSTAUSSCHLUSS VON ALLEN SPIELARTEN in der TSCHECHISCHEN REPUBLIK für mindestens 12 Monate und kann nicht widerrufen werden.
PLAY IT SAFE
Möchten Sie wissen, was die Regeln für verantwortungsbewusstes Spielen sind oder ob Sie sicher spielen? Laden Sie sich unsere Broschüre zum sicheren Spielen herunter. Oder Sie können Hilfe auf der Website www.spielsuchthilfe.at suchen.