Sehr geehrte Gäste,
wir erlauben uns, Sie darüber zu informieren, dass bei Ihren PAC-Benutzerkonten möglicherweise bereits die in § 17l Abs. 1 Buchst. b) des Gesetzes Nr. 186/2016 Slg. über Glücksspiele in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden nur „ZHH“) festgelegte Voraussetzung erfüllt wurde, die zur Auflösung des Benutzerkontos für Besuche und Teilnahme am Spiel in den Casino-Betriebsstätten von PALASINO führt. Der Grund für die Auflösung dieser PAC-Konten ist, dass Sie sich über einen Zeitraum von 24 Monaten nicht in Ihr PAC-Benutzerkonto einloggten. Für die hiervon betroffenen Gäste gilt Folgendes:
Wir bitten Sie, die Gültigkeit Ihres PAC-Kontos zu überprüfen. Im Falle von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Auflösung Ihres PAC-Kontos können Sie innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag, an dem Sie von uns die Information über die Auflösung des PAC erhalten haben, schriftlich Einspruch einlegen, entweder per E-Mail oder per Post. In diesem Einspruch sind die Gründe für Ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auflösung anzugeben. Nach Eingang des Einspruchs wird Ihnen dessen Erhalt unverzüglich bestätigt. Innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des Eingangs des Einspruchs werden wir Ihnen eine schriftliche Stellungnahme übermitteln. Sollte Ihr Einspruch als begründet angesehen werden, wird Ihr PAC-Konto nicht aufgehoben. Sofern auf Ihrem PAC-Konto ein Guthaben geführt wird, haben Sie die Möglichkeit, dieses abzuholen.
Ihr PAC-Konto wird gemäß § 17p Abs. 5 ZHH aufgehoben, entweder durch die Auszahlung sämtlicher Geldmittel aus Ihrem PAC-Konto oder durch den Ablauf von 30 Tagen ab dem Tag, an dem wir versuchten, Ihnen sämtliche Geldmittel aus Ihrem PAC-Konto gemäß § 17p Abs. 2 Buchst. f) ZHH auszuzahlen.
Die auf Ihrem PAC-Konto erfassten Geldmittel können Ihnen ausschließlich persönlich und in bar in einer unserer Betriebsstätten ausgezahlt werden. Durch die Auflösung Ihres PAC-Kontos erlischt keineswegs Ihr Anspruch auf Auszahlung der Geldmittel aus Ihrem Benutzerkonto zum Zeitpunkt der Auflösung. Für diesen Fall gilt die allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß § 629 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils geltenden Fassung.
Gleichzeitig informieren wir Sie darüber, dass Ihr PAC-Konto gemäß § 17p Abs. 2 Buchst. a) ZHH nicht mehr zur Abgabe von Einsätzen in Glücksspielen verwendet werden kann und dass keine Geldmittel mehr auf dieses Konto eingezahlt werden können.
Sollten Sie sich in Zukunft entscheiden, unsere Casino-Betriebsstätten erneut zu besuchen, wird für Sie ein neues Benutzerkonto eingerichtet. Wir hoffen, dass Sie unsere Dienstleistungen auch künftig wieder in Anspruch nehmen werden. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail PAC@palasino.eu.
Palasino Group, a.s.
„Ministerstvo financí varuje: Účastí na hazardní hře může vzniknout závislost! Hrajte zodpovědně.“